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Dieses Dokument beschreibt die Grundsätze und Verfahren von Spinanga Casino zur Geldwäscheprävention und Kundenidentifizierung.

Spinanga Casino AML- und KYC-Richtlinie

1. Zweck und Geltungsbereich

Diese Richtlinie legt die Grundsätze und Verfahren dar, die Spinanga Casino im Bereich der Geldwäscheprävention (Anti-Money Laundering, AML) und der Kundenidentifizierung (Know Your Customer, KYC) anwendet. Die Plattform unterliegt den jeweils geltenden gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen Formen von Finanzkriminalität.

Die Richtlinie gilt für alle Nutzer, die ein Konto bei Spinanga Casino eröffnen oder betreiben, unabhängig vom Wohnsitzland. Nutzer mit Wohnsitz in der Schweiz unterliegen zusätzlich den einschlägigen Anforderungen des Schweizer Geldwäschereigesetzes (GwG) sowie den Vorgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden.

Die Anforderungen der 5. EU-Geldwäscherichtlinie werden als Mindeststandard für die Ausgestaltung der AML-Compliance-Prozesse berücksichtigt.

2. Grundsätze der AML-Compliance

Spinanga Casino setzt einen risikobasierten Ansatz um. Umfang und Tiefe der Prüfungen richten sich nach dem individuellen Risikoprofil des jeweiligen Nutzers und der jeweiligen Transaktion. Es gelten insbesondere folgende Grundsätze:

  • Es werden keine Geschäftsbeziehungen mit Personen aufgenommen oder aufrechterhalten, bei denen ein begründeter Verdacht besteht, dass Mittel aus illegalen Quellen stammen.
  • Transaktionen werden laufend auf ungewöhnliche Muster oder Aktivitäten überwacht, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten können.
  • Bei Verdacht auf illegale Aktivitäten besteht eine Pflicht zur Meldung an die zuständigen Behörden.
  • Mitarbeiter, die mit Compliance-relevanten Prozessen befasst sind, unterliegen internen Schulungs- und Kontrollpflichten.

3. KYC-Verfahren - Identitätsprüfung

3.1 Pflicht zur Identitätsprüfung

Vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung sowie während des laufenden Betriebs ist eine Verifizierung der Identität der Nutzer erforderlich. Die Identitätsprüfung erfolgt auf Basis der eingereichten Dokumente und der zur Verfügung gestellten Informationen.

3.2 Erforderliche Dokumente

Zur Erfüllung der KYC-Anforderungen können insbesondere folgende Unterlagen angefordert werden:

  • Identitätsnachweis: Reisepass, nationaler Personalausweis, Führerschein (jeweils mit Lichtbild)
  • Wohnsitznachweis: Aktuelle Stromrechnung, Kontoauszug, behördliches Schreiben (jeweils nicht älter als 3 Monate)
  • Zahlungsnachweis: Kopie der verwendeten Zahlungsmethode (soweit zutreffend)
  • Nachweis der Herkunft der Mittel: Gehaltsnachweis, Steuerbescheid, Kontoauszüge oder sonstige geeignete Belege

Je nach Risikoprofil eines Nutzers oder einer Transaktion kann die Anforderung zusätzlicher Dokumente erforderlich sein.

3.3 Zeitpunkt der Prüfung

Die Identitätsprüfung kann insbesondere in folgenden Konstellationen eingeleitet werden:

  • Bei der Kontoeröffnung oder spätestens vor der ersten Auszahlung
  • Bei Überschreitung festgelegter Transaktionsschwellenwerte
  • Bei Änderungen von Kontodaten oder bei ungewöhnlichen Kontoaktivitäten
  • Auf Anforderung zuständiger Aufsichtsbehörden

Bis zur vollständigen Verifizierung kann der Zugang zu bestimmten Kontofunktionen eingeschränkt oder ausgesetzt werden.

4. Enhanced Due Diligence (EDD)

In Fällen mit erhöhtem Risiko werden erweiterte Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence, EDD) angewandt. Dies betrifft insbesondere:

  • Politisch exponierte Personen (PEP): Nutzer, die als politisch exponierte Personen eingestuft werden oder in enger Beziehung zu solchen Personen stehen, unterliegen einer verstärkten Überprüfung. In diesen Fällen können zusätzliche Nachweise zur Herkunft der Mittel und des Vermögens verlangt werden.
  • Hochvolumige Transaktionen: Bei Transaktionen, die bestimmte interne Schwellenwerte überschreiten, werden ergänzende Prüfungen zur Herkunft der Mittel (Source of Funds) und zur Herkunft des Vermögens (Source of Wealth) durchgeführt.
  • Nutzer aus Hochrisikoländern: Nutzer mit Wohnsitz oder Herkunft in Ländern, die auf internationalen Sanktions- oder Risikolisten geführt werden, unterliegen verschärften Prüfanforderungen.

5. Sanktions- und PEP-Screening

Alle Nutzer werden regelmäßig gegen internationale Sanktionslisten sowie PEP-Datenbanken abgeglichen. Dieses Screening erfolgt bei der Kontoeröffnung und wird im Rahmen der laufenden Überwachung in angemessenen Abständen wiederholt.

Wird ein Nutzer auf einer Sanktionsliste identifiziert oder als PEP eingestuft, erfolgt eine umgehende Überprüfung der Geschäftsbeziehung. In diesen Fällen besteht die Berechtigung, Konten einzufrieren, Transaktionen zu blockieren oder die Geschäftsbeziehung zu beenden.

6. Transaktionsüberwachung

Transaktionen werden fortlaufend auf Anzeichen ungewöhnlicher oder verdächtiger Aktivitäten überwacht. Zu den Indikatoren, die eine vertiefte Prüfung auslösen können, gehören unter anderem:

  • Ungewöhnlich hohe oder häufige Ein- und Auszahlungen ohne erkennbaren wirtschaftlichen Hintergrund
  • Strukturierte Transaktionen, die darauf hindeuten können, dass Meldepflichten umgangen werden sollen
  • Auffällige Abweichungen zwischen dem angegebenen Nutzerprofil und dem tatsächlichen Transaktionsverhalten
  • Nutzung mehrerer Zahlungsmethoden ohne nachvollziehbaren Grund

7. Aufbewahrung von Unterlagen

Alle im Rahmen der KYC- und AML-Prozesse erhobenen Unterlagen und Aufzeichnungen werden für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum aufbewahrt. Dies umfasst insbesondere Identitätsdokumente, Transaktionsaufzeichnungen sowie Korrespondenz im Zusammenhang mit Compliance-Prüfungen.

Die Aufbewahrung erfolgt in Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzrichtlinie von Spinanga Casino.

8. Pflichten des Nutzers

Nutzer von Spinanga Casino haben insbesondere folgende Pflichten:

  • Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben bei der Registrierung und im Rahmen von KYC-Prüfungen
  • Fristgerechte Einreichung der angeforderten Dokumente
  • Unverzügliche Mitteilung von Änderungen der persönlichen Daten (insbesondere Adresse, Name, verwendete Zahlungsmethoden)
  • Keine Eröffnung oder Führung von Konten zugunsten Dritter

Die Nutzung des Kontos für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sonstige illegale Zwecke ist untersagt. Verstöße können zur sofortigen Sperrung des Kontos sowie zur Meldung an die zuständigen Behörden führen.

9. Konsequenzen bei Nichterfüllung

Kommt ein Nutzer den Pflichten aus dieser Richtlinie nicht nach oder bestehen begründete Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit eingereichter Unterlagen, können insbesondere folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Vorübergehende oder dauerhafte Sperrung des Zugangs zum Konto
  • Einfrieren oder Ablehnung ausstehender Transaktionen
  • Beendigung der Geschäftsbeziehung
  • Information der zuständigen Behörden

10. Kontakt

Bei Fragen zu dieser Richtlinie oder zu laufenden Verifizierungsverfahren stehen folgende Kontaktwege zur Verfügung: